Was ist ein Jahresabschluss?
DAS STOCKSTREET-EXPERIMENT: Sie lesen hier Einträge des ersten, offiziell mithilfe einer künstlichen Intelligenz (KI) – ChatGPT – erstellten deutschen Börsenlexikons! Uns hatte interessiert, ob der Hype um ChatGPT gerechtfertigt ist. Also haben wir dieses Lexikon durch die KI von ChatGPT generieren lassen. Selbstverständlich haben wir jede einzelne Defintion redaktionell genauestens geprüft und kommentiert. Unser abschließendes Fazit und eine Auswertung des Experiments finden Sie auf der Startseite des Börsenlexikons. ACHTUNG: Viele Definitionen der KI enthalten inhaltliche Fehler, lesen Sie also unbedingt auch den jeweiligen Kommentar! |
Jahresabschluss:
Der Jahresabschluss ist ein wichtiger Bestandteil des Finanz- und Rechnungswesens eines Unternehmens. Es handelt sich um eine Zusammenfassung der finanziellen Aktivitäten des Unternehmens über einen Zeitraum von einem Jahr.
Der Jahresabschluss besteht in der Regel aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einem Anhang. Die Bilanz zeigt das Vermögen, die Schulden und das Eigenkapital des Unternehmens zum Ende des Berichtszeitraums. Die Gewinn- und Verlustrechnung gibt Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens und ermöglicht es, den Gewinn oder Verlust des Unternehmens zu ermitteln. Der Anhang enthält weitere Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Posten in Bilanz und GuV.
Der Jahresabschluss ist eine wichtige Informationsquelle für externe Stakeholder wie Investoren, Gläubiger und Regulierungsbehörden, die einen Überblick über die finanzielle Lage und die Performance des Unternehmens erhalten möchten. Darüber hinaus dient er als Basis für die zukünftige Planung und Budgetierung des Unternehmens.
Kommentar Stockstreet:
Korrekt. In dem Anhang des Jahresabschlusses ist u. a. die Kapitalflussrechnung enthalten. Je nach Größe oder Rechtsform des Unternehmens muss der Jahresabschluss um den Anhang und einen Lagebericht erweitert (bei Kapitalgesellschaften) und von einem Abschlussprüfer geprüft und veröffentlicht werden. Von dieser Regelung sind Einzelkaufleute und Personengesellschaften, deren Größe eine bestimmte Mindestgröße unterschreitet, ausgenommen.
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