Was ist ein Genussschein?
DAS STOCKSTREET-EXPERIMENT: Sie lesen hier Einträge des ersten, offiziell mithilfe einer künstlichen Intelligenz (KI) – ChatGPT – erstellten deutschen Börsenlexikons! Uns hatte interessiert, ob der Hype um ChatGPT gerechtfertigt ist. Also haben wir dieses Lexikon durch die KI von ChatGPT generieren lassen. Selbstverständlich haben wir jede einzelne Defintion redaktionell genauestens geprüft und kommentiert. Unser abschließendes Fazit und eine Auswertung des Experiments finden Sie auf der Startseite des Börsenlexikons. ACHTUNG: Viele Definitionen der KI enthalten inhaltliche Fehler, lesen Sie also unbedingt auch den jeweiligen Kommentar! |
Genussschein:
Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das das Recht auf den Erhalt von Ausschüttungen aus einer bestimmten Kapitalanlage, wie beispielsweise einer Beteiligung an einem Unternehmen, vermittelt. Es handelt sich hierbei um eine Form des passiven Einkommens, bei dem man auf den finanziellen Erfolg einer Kapitalanlage setzt. Im Gegensatz zu einer direkten Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen bietet der Genussschein dem Anleger jedoch keine Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftspolitik des Unternehmens.
Kommentar Stockstreet:
Greift nicht weit genug: Mit Genussscheinen können sich Unternehmen Geld von Anlegern leihen, ohne sie direkt an der Gesellschaft zu beteiligen. Die Papiere sind damit eine Mischform aus Aktien und Anleihen. Sie erhalten eine jährliche Ausschüttung, vergleichbar mit einer Zinszahlung. Die Höhe hängt vom Bilanzgewinn des entsprechenden Unternehmens ab – diese Auszahlung ähnelt damit einer Dividendenzahlung bei Aktien. Es besteht ein höheres Risiko, vor allem, da bei einem Bilanzverlust der Emittent die Ausschüttung aussetzen kann oder sogar den Rückzahlungsanspruch verringert. Auf der anderen Seite sind jedoch Renditen möglich, die deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegen.
Die Ausschüttung kann sowohl fest vereinbart sein oder variabel geregelt werden. Viele dieser Genussscheine sind über die Börse handelbar – doch es gibt auch Scheine, die nicht an der Börse gehandelt werden können. Auch wichtig ist, dass Genussscheinbesitzer bei einer Insolvenz nachrangig bedient werden. Hier muss man also genau die Risken und Chancen abwägen. Anleger sollten also vor dem Kauf die genau Ausgestaltung intensiv prüfen und die bestehenden Risiken in ihre Entscheidung einbeziehen, da auch ein Totalausfall des Investments möglich ist.
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